Finanzmarktintegration

Finanzmarktintegration (financial markets integration)

Ein Finanzmarkt gilt dann als integriert, wenn gewährleistet ist, dass für alle potentiellen Marktteilnehmer ­ die gleichen Regeln gelten, ­ sie den gleichen Zutritt zum Markt haben und sie ­ in allem (auch aufsichtsrechtlich) gleich behandelt werden. ­
Vgl. Jahresbericht 2006 der EZB, S. 156 ff. (Allgemeines; Schritte der EZB), Monatsbericht der EZB vom August 2007, S. 67 ff. (ausführliche Darstellung mit Schwerpunkt auf weltweite Ungleichgewichte).

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