Finanzrückversicherung

Finanzrückversicherung (financial reassurance)

Rückversicherer bieten einem Erstversicherer einen Versicherungsschutz für ­ derzeitige und zukünftige Schadenereinisse (Prospektivgeschäft) oder ­ vergangene Schadenereignisse (Retrospektivgechäft) an. Die Aufsichtsbehörden betrachten solche Risiko-Transfers allgemein mit Misstrauen. ­
Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 13 f. (Bedingungen für entsprechende Verträge; Berichtspflicht, IAS-Richtlinien), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 79 (aufsichtsrechtliche Vorschriften werden eingeführt).

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