Fischpfennig

Fischpfennig (fishing fee)

Frühere Abgabe in Bargeld zur Ablösung vertraglich zu leistender Fischlieferungen (Gilt = Abgabe, die als Bringschuld [an den Grundherrn] zu leisten war). ­
Zahlung in Bargeld für das Recht, in (herrschaftlichen bzw. öffentlichen) Gewässern den Fischfang bzw. die Fischzucht betreiben zu dürfen, auch Fischzins genannt.

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