Fondsfusionen
Fondsfusionen (fund mergers)
Wenn nicht anders definiert, die Übertragung des Kapitalstocks (Subfonds, Anteilklasse) einer Kapitalanlagegesellschaft auf ein anderes Sondervermögen derselben Gesellschaft mit dem Ziel, die Fonds-Palette zu straffen. Derartige Umschichtungen bedürfen in Deutschland der aufsichtsrechtlichen Einwilligung.
Siehe Annoucement, Switcher, Umbrella-Fonds.
Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 145.
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