Fremdhafengeld

Fremdhafengeld (foreigen habour fee)

Besondere Abgabe für eingehende Waren, wenn diese, anstatt über einen heimischen Hafen (etwa: Hamburg), über ausländische Häfen (etwa: Antwerpen, Rotterdam) importiert werden. Eine solche Abgabe (auch Differentialzoll genannt) entspricht einem Schutzzoll. Sie verhindert, dass der günstigste Frachtweg gewählt wird; sie verteuert die Ware (Rohstoffe, Fertigprodukt) und belastet damit den Endverbraucher, den Privathaushalt. ­
Siehe Hafengeld.

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