Güter, börsenfähige

Güter, börsenfähige (marketable goods)

Grundsätzlich alle Waren und Leistungen, für die das sog. Ausschluss-Prinzip (exclusion principle) gilt: nämlich dass für das entsprechende Gut Eigentumsrechte ­ genau abgrenzbar und auch ­ rechtlich durchzusetzen sind. ­
In der Praxis Waren und Finanzinstrumente, die nach der jeweiligen Börsenordnung die Voraussetzung zur Zulassung (negotiability) erfüllen.

0 mal gesucht, 1292 mal gelesen