Garantiegeschäft

Garantiegeschäft (guarantee business)

Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für Dritte. Entsprechende Aktivitäten sind in Deutschland erlaubnispflichtig und unterliegen der Kontrolle der Aufsichtsbehörde. ­
Siehe Ausserbilanzgeschäft, Aval, Patronatserklärung.

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