Geschäftspartner
Geschäftspartner (counterparty)
Allgemein der Kontrahent bei einem Finanzgechäft.
Bei der EZB meint Geschäftspartner ein monetäres Finanzinstitut. - Geschäftspartner der EZB haben im wesentlichen drei Anforderungen zu genügen, nämlich sie müssen: in das Mindestreserve-System der EZB einbezogen sein, der Überwachung durch eine nationale Aufsichtsbehörde unterliegen und sämtliche verfahrensbedingten Anforderungen erfüllen, die im Verkehr mit der Zentralbank vertraglich niedergelegt sind.
Siehe Gegenpartei, zentrale.
4 mal gesucht, 2705 mal gelesen
