Geschäftspartner

Geschäftspartner (counterparty)

Allgemein der Kontrahent bei einem Finanzgechäft. ­
Bei der EZB meint Geschäftspartner ein monetäres Finanzinstitut. - Geschäftspartner der EZB haben im wesentlichen drei Anforderungen zu genügen, nämlich sie müssen: ­ in das Mindestreserve-System der EZB einbezogen sein, ­ der Überwachung durch eine nationale Aufsichtsbehörde unterliegen und ­ sämtliche verfahrensbedingten Anforderungen erfüllen, die im Verkehr mit der Zentralbank vertraglich niedergelegt sind.
Siehe Gegenpartei, zentrale.

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