Handelsregister
Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt. Das Registerrecht gehört zum Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Das Register besteht aus zwei Abteilungen: Abteilung A und Abteilung B, welche üblicherweise mit HRA bzw. HRB abgekürzt werden.
Anmeldungen zum Register (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen (§ 12 Abs. 1 HGB). Eintragungen erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag. Auf eine unterbliebene, aber erforderliche Anmeldung kann mit Zwangsgeld von bis zu € 5.000 hingewirkt werden (§ 14 HGB).
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