Hands-on-Prinzip
Hands-on-Prinzip (so auch im Deutschen gesagt)
Ein Investor (auch Bank, Kapitalanlagegesellschaft) verbindet mit einem Darlehen an ein Unternehmen den Anspruch, (wichtige) Entscheidungen der Geschäftsleitung unmittelbar mitbestimmen zu können. Geschieht das nicht bzw. die Kontrolle des Managements nur indirekt (etwa über Vertreter im Aufsichtsrat), so spricht man vom Hands-off-Prinzip.
Siehe Beteiligungsgesellschaft.
4 mal gesucht, 214 mal gelesen
