Havariegeld, im deutschen HGB: Havereigeld

Havariegeld, im deutschen HGB: Havereigeld (average disbursement)

Kosten, welche durch einen Schiffsunfall bzw. einen Seeschaden der Reederei bzw. der Versicherung entstehen; siehe § 779 HGB. ­
Manchmal wird unter Havarie auch ein unfallbedingter Schaden an einem befrachteten Landfahrzeug (Bahngüterwagen, Camion) oder Warentransportflugzeug verstanden, und der Begriff Havariegeld entsprechend weiter gefasst. ­
Ab etwa 1980 setzte sich die Bezeichnung Havarie auch für einen Störfall im Reaktorbereich von Kernkraftwerken durch.

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