Havariegeld, im deutschen HGB: Havereigeld
Havariegeld, im deutschen HGB: Havereigeld (average disbursement)
Kosten, welche durch einen Schiffsunfall bzw. einen Seeschaden der Reederei bzw. der Versicherung entstehen; siehe § 779 HGB.
Manchmal wird unter Havarie auch ein unfallbedingter Schaden an einem befrachteten Landfahrzeug (Bahngüterwagen, Camion) oder Warentransportflugzeug verstanden, und der Begriff Havariegeld entsprechend weiter gefasst.
Ab etwa 1980 setzte sich die Bezeichnung Havarie auch für einen Störfall im Reaktorbereich von Kernkraftwerken durch.
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