Hedge-Geschäft

Hedge-Geschäft (hedging transaction)

Gegen- oder Deckungsgeschäft zu einer bestehenden oder entstehenden risikobehafteten Position; auch Sicherungsgeschäft genannt. Risikokompensation erreicht man durch Eingehen eines gleichartigen, aber entgegengesetzt wirkenden Risikos wie in der abzusichernden Position. Das Termingeschäft ist der klassische Fall des Hedge-Geschäftes. Von den Aufsichtsbehörden in den letzten Jahren verstärkt kontrolliert und hinsichtlich der Rechnungslegung mit Vorschriften versehen. ­
Siehe Absicherung, Fair Value Hedge, Rohstoff-Terminvertrag, Terminkontrakt. ­
Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2004, S. 79, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 182 f. (aufsichtsrechtliche Fragen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Rubrik "Hedge-Fonds").

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