Hilfsdienste, bankbezogene

Hilfsdienste, bankbezogene (bank related services)

Begriff des deutschen Aufsichtsrechts, nämlich Unternehmen, die ohne Institute oder Finanzunternehmen zu sein, in ihrer Haupttätigkeit Immobilien verwalten, Rechenzentren betreiben oder andere Tätigkeiten ausüben, welche Hilfstätigkeiten in Bezug zur Haupttätigkeit eines oder mehrerer Intitute sind; vgl. § 1, Abs. 3c KWG. Die Aufsichtsbehörden haben für die Auslagerung dieser Tätigkeiten besondere Vorschriften erlassen; vgl. für Deutschland § 25a, Abs. 2 KWG. ­
Siehe Auslagerung, Back-off-Bereich, Bargeldbearbeitung, Call-Centre, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Entlassungsproduktivität, Facility-Management, Insourcing, Kreditfabrik, Outsourcing-Risiko.

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