Holzfuhrgeld

Holzfuhrgeld (wood cartage redemption)

Abgabe in Bargeld zur Ablösung der Verpflichung, Holz der Herrschaft mit eigenem Gespann zuzuführen, die sog. Holzfuhr-Frohnde; wobei Frohnde (compulsive service) allgemein ein in früherer Zeit eigenhändig, körperlich zu leistender Dienst an die Frohn-Herrschaft (Grundbesitzer, Gemeinde) bezeichnet. ­
Siehe Dienstgeld, Dispensationsgeld, Hammelgeld, Heeresgeld, Hochzeitstischgeld, Hundegeld, Jägergeld, Katzengeld.

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