Inhouse-System

Inhouse-System (so auch im Deutschen gesagt)

Der Handel mit Wertpapieren innert des (weltweiten) Filialnetzes der Grossbanken (also ohne dass es zu einem Auftrag an der Börse kommt). ­ Wegen der mangelnden Preis- und Umsatz-Transparenz vielfach beanstandet mit der Forderung, solche Geschäfte gesetzlich besonders zu regeln. ­ Auch steht dem Kunden kein Ausführungsanspruch zu, wie im Handel an der Börse. ­ Endlich klagen die Statistiker, dass hier eine Störquelle für die genaue Erfassung des Vermögens-Status eines Landes sei. ­
Siehe Binnenfinanzierung, Börsenpflicht, Regulierungswut, Schlangenhandel.

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