Inkassogeschäft

Inkassogeschäft (collecting business)

Der Einzug von Wertpapieren, Wechseln oder anderen Papieren gegen Entgelt. Entsprechende gewerbliche Dienstleister bedürfen in Deutschland einer Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Siehe Bargeldbearbeitung, Einzug, Geldeintreibung, Kinderpfand, Leichenpfand.

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