Investmentgesetz
Investmentgesetz
Das deutsche Investmentgesetz (InvG) wurde durch das Investmentmodernisierungsgesetz geschaffen und reformierte auf Initiative der Bundesregierung folgende bis dahin geltende Regelungen:
* Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und
* Auslandinvestment-Gesetz (AuslInvestmG).
Diese gelten seit seinem Inkrafttreten nicht mehr.
Das InvG dient der Fortentwicklung des Investmentstandortes Deutschland. Dieser steht in intensivem Wettbewerb mit anderen europäischen Finanzplätzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen von Staaten wie Luxemburg, Irland und Großbritannien werden manchmal von Anbietern von Investmentfonds vielfach für attraktiver gehalten als die nationalen. Investmentfonds wurden daher zunehmend im Ausland aufgelegt. Diese Entwicklung konnte sich in den Jahren 2000 bis 2004 aufgrund der weiteren Harmonisierung auf europäischer Ebene verstärken. Bei dem Investmentmodernisierungsgesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz bestehend aus einem aufsichtsrechtlichen Investmentgesetz (InvG) und einem Investmentsteuergesetz (InvStG).
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