Jägergeld

Jägergeld (redemption for hunting accomodation)

Frühere Zahlung in Bargeld zur Ablösung der Verpflichtung, einem Jagdherrn das Jagdlager (auch: Jagdablager genannt) zu gewähren, nämlich Unterkunft und Verpflegung für das Jagdpersonal, die Pferde und die Hunde bereitzustellen. ­
Abgabe an den Jagdherrn bei Umwandlung von Forsten in Bauland, auch Stockgarbe, Jägerhanf und Jägergarbe genannt. ­
Siehe Dienstgeld, Dispensationsgeld, Hammelgeld, Heeresgeld, Hochzeitstischgeld, Katzengeld.

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