Journalisten-Privileg

Journalisten-Privileg (journalist privilege)

Die Befreiung der Fachjournalisten von der Überwachung der Finanzanalysten nach § 34b WpHG, sofern sie einer angemessenen beruflichen Selbstkontrolle unterliegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauficht behält sich aber vor, allfälligen Beschwerden nachzugehen. ­
Siehe Börsenspiele, Kursmanipulation, Marktpreismanipulation. ­
Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 107 (mit Hinweis auf die Ende 2004 in Kraft getretene Finanzanalyseverordnung [FinAV]), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 135 (Umsetzung der Verordnung; Prüfungen), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 140 (interne Richtlinien in Presse und Rundfunk nach Aufsichtsgesprächen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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