Juste-Retour-Prinzip
Juste-Retour-Prinzip (so auch im Deutschen)
In Bezug auf die EU das Verlangen, dass für jedes der einzelnen Mitgliedsstaaten ein Ausgleich zwischen Finanzierungsleistungen für die Gemeinschaft einerseits und Rückflüssen aus dem Haushalt der Gemeinschaft andererseits gewährleistet sein müsse.
Siehe Zahlmeister.
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