Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuer (auch Körperschaftssteuer) unterliegt das Einkommen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben (Deutschland: § 1 Absatz 1 KStG iVm §10 und §11 AO).
Der beschränkten Körperschaftsteuer unterliegen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren inländischen Einkünften (Deutschland: § 2 Absatz 1 KStG).
Körperschaftsteuerpflichtig sind juristische Personen, z. B. Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung), aber auch Versicherungsvereine, ein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
In Deutschland ist die Körperschaftsteuer im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt, in Österreich gleichfalls. Der Begriff Körperschaftsteuer wird in Deutschland mit KSt abgekürzt, in Österreich mit KöSt.
In Deutschland handelt es sich um eine Gemeinschaftssteuer.
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