Kapital-Lebensversicherung

Kapital-Lebensversicherung

Die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall.

Die gemischte Lebensversicherung kombiniert Todesfallabsicherung und Sparvorgang. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs. Das Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.

Die gemischte Lebensversicherung ist eine vor allem in Deutschland - unter anderem auch wegen der in der Vergangenheit günstigen steuerlichen Behandlung der Erträge - weit verbreitete Form der langfristigen und sicherheitsorientierten Geldanlage, insbesondere für die Altersvorsorge. Bei Vertragsbeginnen ab dem 1. Januar 2005 sind Auszahlungen von Lebensversicherungen allerdings nicht mehr steuerfrei sondern nur noch steuerbegünstigt.

Auch die aufgeschobene Rentenversicherungen ist eine kapitalbildende Versicherung. Hier bleiben Zinserträge aus der Aufschubzeit, also der Vertragslaufzeit vor dem Rentenbeginn steuerfrei, soweit die Auszahlung in Form einer Leibrente erfolgt. Häufig besteht das Wahlrecht, sich den Gegenwert der Rente, die sogenannte Kapitalabfindung, in einem Betrag auszahlen zu lassen (Kapitalwahlrecht). Für diesen Fall gelten die gleichen steuerlichen Regeln, wie für die gemischte Lebensversicherung.

Vor allem die Riester-Rente und Rürup-Rente werden steuerlich gefördert, insbesondere auch mit staatlichen Zulagen. Dann besteht allerdings kein Kapitalwahlrecht; auch verbietet es das Alterseinkünftegesetz, diese geförderten Verträge zu beleihen, auf andere zu übertragen und diese vor dem vollendeten 60. Lebensjahr zu verwerten. Siehe auch Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabenabzug, Altersvorsorgezulage. Nur unter diesen Aspekten sollten die Nachsteuer-Renditen mit anderen Anlagen zu verglichen werden.

0 mal gesucht, 174 mal gelesen