Kapitalerhöhung

Kapitalerhöhung

Unter einer Kapitalerhöhung versteht man die Erhöhung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft (z.B. einer Aktiengesellschaft). Altaktionären ermöglichen so genannte Bezugsrechte durch eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung (also den Kauf neuer, zusätzlicher Aktien) ihre prozentuale Beteiligung an der AG auf gleichem Stand zu halten. Eine Kapitalerhöhung ist eine Kapitalmaßnahme.

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