Kapitalertragssteuer
Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragsteuer (KapErtSt, KESt, KapESt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer – wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist – bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt.
Erträge aus Kapitalvermögen unterliegen in fast allen europäischen Staaten der jeweiligen Einkommensteuer. Die auf die Zinserträge entfallende Einkommensteuer wird von den jeweiligen Finanzbehörden oftmals direkt an der Quelle als prozentualer Abschlag eingefordert. Der Schuldner der Zinserträge (Bank, Versicherung oder Kapitalgesellschaft) ist als Steuerzahler für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortlich.
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