Kathedralgeld

Kathedralgeld (cathedral due)

Eine jährliche Abgabe in Bargeld aller (katholischen) Kirchen einer Diözese an die Bischofskirche (Kathedrale), die in einigen Ländern bis heute eingeführt ist. In Deutschland war ihr Ertrag in der Regel zur Besoldung der Geistlichen der Bischofskirche bestimmt; nur in den Schaltjahren (Jahre, deren zwei Endziffern durch vier teilbar sind, mit Ausnahme der Jahrhundertdaten) floss das Kathedralgeld (auch Cahedraticum genannt) dem Bischof zu. ­
Siehe Ablassgeld, Annaten, Anzugsgeld, Beichtgeld, Kirchgeld, Opfergeld, Palliengeld, Prokurationsgeld.

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