Kinderpfand

Kinderpfand (loan on children pledged)

Der Schuldner bietet als Pfand für ein Darlehen seine Kinder an; bzw. die Rechtsordnung gestattet es, dass der Gläubiger die Kinder des säumigen Schuldners abholt und diese zwecks Abzahlung der Verbindlichkeiten des Vaters für sich arbeiten lässt. Im Römerreich üblich; von Kaiser Theodosius auf Drängen des Heiligen Ambrosius, Bischof von Mailand (340-­397) abgemildert. ­
Siehe Einzug, Faustpfand, Kunde, fauler, Leichenpfand, Wucher.

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