Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher

Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher (clash between prudential authorities)

Bei allfälligen Streitigkeiten über die Zuständigkeit verschiedener Behörden bei der direkten Beaufsichtigung von Finanzinstituten in Deutschland (praktisch: Deutsche Bundesbank und Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht) entscheidet das zuständige Verwaltungsgericht. ­
Siehe Überregulierung.

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