Konsumentenkredit, auch Konsumkredit

Konsumentenkredit, auch Konsumkredit (consumer credit)

Im weiteren Sinne ein Darlehen an einen Privathaushalt ohne Hinterlegung von Sicherheiten. In der Schweiz ist diese Form der Kreditgewährung seit 2001 durch ein eigenes Gesetz geregelt. ­
In engerer Bedeutung ein Darlehen ausschliesslich zum Kauf lebensnotwendiger, nämlich zur Erhaltung von Leben und Bewahrung der Gesundheit unentbehrlicher Güter. In diesem Gedankeninhalt spielt der Konsumentenkredit in den Zinstheorien eine Rolle, die eine Rechtfertigung des Zinsnehmens auch bei Notleidenden zu ergründen suchten. ­
Siehe Höchstlaufzeiten, Konsumtivkredit, Kreditzweck, Privatkredit, Mehrfachverbindung, Verschuldungsquote, private, Übersatz, Wucher, Zinsverbot. ­
Vgl. den Ausweis der Konsumentenkredite, untergliedert auch nach ihrer Fristigkeit, im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets" in der Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds", Unterrubrik "Kredite der MFIs, Aufschlüsselung"; Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 21 (sprunghaft gestiegene Zahl der Verbraucherinsolvenzen als Folge ausgeweiteter Konsumentenkredite).

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