Kontosperre
Kontosperre (freeze of account)
Seit November 2003 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäss § 6a KWG das Recht, Banken (Zahlungs)Aufträge betreffend bestimmter, bei ihr unterhaltenden Konten, zu untersagen. Diese Befugnis wurde im Zuge der Terrorismus-Finanzierung eingeführt.
Siehe Address Spoofing, Geldwäsche, Kontenoffenlegung, Kundendaten-Informationspflicht.
Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 72.
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