Kontosperre

Kontosperre (freeze of account)

Seit November 2003 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäss § 6a KWG das Recht, Banken (Zahlungs)Aufträge betreffend bestimmter, bei ihr unterhaltenden Konten, zu untersagen. Diese Befugnis wurde im Zuge der Terrorismus-Finanzierung eingeführt. ­
Siehe Address Spoofing, Geldwäsche, Kontenoffenlegung, Kundendaten-Informationspflicht.
Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 72.

4 mal gesucht, 1320 mal gelesen