Kredit, besicherter
Kredit, besicherter (covered credit)
In der Sprache der EZB die befristete Überlassung von Liquidität gegen besondere Sicherstellung, in erster Linie durch Wertpapiere der Kategorie I und Kategorie II; manchmal auch gedeckter Kredit genannt.
Siehe Pfand, Unterlegung.
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