Kreditfähigkeit

Kreditfähigkeit

Als Kreditfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, rechtswirksam Kreditverträge abzuschließen.

Kreditfähig sind:

* natürliche Person, wenn sie nach dem BGB unbeschränkt geschäftsfähig sind und nicht unter Betreuung stehen und kein Einwilligungsvorbehalt in finanziellen Angelegenheiten angeordnet ist;
* juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts;
* Personengesellschaften.

Kreditaufnahmen durch nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (BGB-Gesellschaft, Erbengemeinschaft) sind nur gesamtschuldnerisch möglich.

Siehe auch: Kredit, Kreditzusage, Kreditsicherheiten, Kreditantrag

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