Kreditvertrag
Kreditvertrag
Der Kreditvertrag oder Darlehensvertrag bildet die rechtliche Grundlage für einen Kredit oder ein Darlehen.
Ein Vertrag wird geschlossen durch Antrag und Annahme. In diesem sind vor allem folgende Details geregelt:
* Schuldner und Gläubiger
* Kreditbetrag
* Kreditzinsen, eventuelles Disagio und Bearbeitungsgebühren
* Laufzeit
* Rückzahlung
* Kreditsicherheiten
* Kündigungsrechte
* Kreditbereitstellung
Für Darlehen ist § 488 BGB einschlägig. Ein Vertragsabschluss kommt bei Angebot und Annahme zustande. Weitere Bedingungen finden sich in § 492 BGB und PangV. Häufig werden zu diesen gesetzlichen Vorschriften die AGB sowie die Schufa-Klausel einbezogen.
Dabei prüft die Bank die Kreditfähigkeit und Würdigkeit.
Vertragsende ist bei Zeitablauf, Rückzahlung oder Kündigung des Kredits:
* Eine Kündigung ist möglich als vertragliche Kündigung aufgrund der AGB oder als Einzelvereinbarung oder auch als gesetzliche Kündigung (§ 488–490 BGB). Eine Einschränkung ist gegeben, dass der Darlehensvertrag "aus wichtigem Grund", aber "nicht zur Unzeit" gekündigt werden kann.
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