Kursänderungs-Begrenzung

Kursänderungs-Begrenzung (tick)

An Warenbörsen der USA die kleinste, von der Börsenbehörde erlaubte Kursschwankung nach oben oder nach unten für einen Terminkontrakt. Unterschiedliche Kontrakte haben jeweils ihrer eigene, festgelegte Tick-Grösse. Börsenmakler sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht über allfällige Ticks zu informieren. ­
Siehe Arrondierung, Gap, Kursschwankungs-Limit, Odd-Lot.

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