Kurzfristig

Kurzfristig (short-term)

Es ist in jedem Fall genau auf den Textzusammenhang zu achten, weil dieser sehr häufig gebrauchte Begriff nicht einheitlich verstanden wird. ­
Bei der EZB Geldbeträge, die ­ täglich fällig sind oder ­ eine vereinbarte Laufzeit bzw. Kündigungsfrist von bis zu einem Jahr haben. ­ Kurzfristige Wertpapiere sind bei der EZB in der Regel Schuldverschreibungen mit einer Fälligkeit von einem Jahr oder weniger, in Ausnahmefällen auch bis einschliesslich zwei Jahren. ­
In der volkswirtschaftlichen Literatur ist "kurzfristig" nicht genau festgelegt; es bezieht sich aber in Bezug auf Finanzmärkte in aller Regel auf einen Zeitraum nicht über 24 Monate. Hinsichtlich des Güterangebots versteht die volkswirtschaftliche Produktionstheorie einen (kalendermässig nicht festgelegten) Zeitraum, in dem die Produktionskapazitäten nicht verändert werden können. ­
Siehe Geldmarktsätze, Langfristig, Mittelfristig, Tagesgeld. ­
Vgl. zur Definition näherhin die Erläuterungen bei der Rubrik "Finanzmärkte" im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets" im jeweiligen Monatsbericht der EZB.

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