Leerverkauf

Leerverkauf (short sale; short selling, uncovered sale)

Verkauf von Wertpapieren oder Waren (auch Edelmetalle), die sich noch nicht im Besitz des Verkäufers befinden. Solche Geschäfte haben rein spekulativen Charakter. Der Verkäufer hofft, dass zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Liefertermin die Kurse des betreffenden Wertpapiers oder die Preise der bezüglichen Ware fallen. Tritt eine solche Entwicklung ein, dann könnte er sich billiger eindecken und einen Gewinn erzielen. Solche Verträge werden im Deutschen auch Blankoverkauf genannt. ­
Siehe Agiotage, Barmarge, Corner, Differenzgeschäft, Gnadengeld, Spekulation, Schlangenhandel, Stockjobber, Tulpencrash.

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