Leibbürge
Leibbürge (body pawn)
Die Überstellung einer (nahestehenden) Person an den Gläubiger zur Sicherung eines Darlehens.
Siehe Freikauf, Kinderpfand, Loskauf.
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Die Überstellung einer (nahestehenden) Person an den Gläubiger zur Sicherung eines Darlehens.
Siehe Freikauf, Kinderpfand, Loskauf.
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