Lieferantenkredit

Lieferantenkredit

Der Lieferantenkredit, auch Handelskredit genannt, ist ein Kredit, den ein Lieferant seinen Kunden durch Gewährung eines Zahlungsziels einräumt. Dieser Kredit ist eine übliche Form der Finanzierung des Warenumschlags und wird meist für 30 bis 90 Tage gewährt. Zahlt der Kunde vor Ablauf der Zielfrist, so kann er Skonto abziehen. Der Skontosatz kann konstant oder nach Zeitspannen gestaffelt sein. Zur Sicherung des Lieferantenkredits wird vom Gläubiger meist der Eigentumsvorbehalt gewählt.

Der Lieferantenkredit ist zusammen mit den kurz- und langfristigen Bankfinanzierungen die zweitwichtigste Finanzierungsform für mittelständische Unternehmen. Hauptfinanzierungsquelle ist in der Regel das Eigenkapital (vor allem in der Schweiz, etwas abgeschwächt in Deutschland).

Die Unterscheidung zwischen Bankkredit und Lieferanten- bzw. Handelskredit ist von besonderer Bedeutung, da für die Kreditierung von eigenen Handelswaren keine Zulassung als Kreditinstitut bzw. Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes erforderlich ist.

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