Liquidität

Liquidität (liquidity)

Im engeren Sinne Zentralbankgeld, bei der EZB auch Basisgeld genannt. ­ Im weiteren Sinne Zentralbankgeld plus Devisen plus sofort einlösliche Geldmarktpapiere; die beiden letzten Posten werden dann "potentielle Liquidität" (potential liquidity) genannt.
In einer anderen Bedeutung versteht man unter Liquidität (solvency) die Fähigkeit eines Unternehmens (einer Bank), den fälligen Zahlungsverflichtungen nachkommen zu können. Diese wird unter normalen Bedingungen als bankaufsichtlich gegeben angesehen, wenn die vom jeweiligen Meldestichtag an gerechnet in einem Monat zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel die während dieses Zeitraums zu erwarteten Zahlungsabflüsse mindestens decken. Beurteilt wird dies anhand einer monatlich zu meldenden Liquiditätskennzahl, die als Quotient der verfügbaren Zahungsmittel zu den abrufbaren Zahlungsverpflichtungen im jeweils ersten Laufzeitband ermittelt wird, und die mindestens 1,0 betragen muss. ­
In Bezug auf Finanzmärkte die Möglichkeit, Wertpapiere oder andere Werte rasch und zu möglichst geringen Spesen zu kaufen (verkaufen) oder in Bargeld umzuwandeln. ­ Von Wertpapier-Analysten aufgestellte Berechnungsansätze, wie vor allem die Quick-Ratio. ­
In der betriebswirtschaftichen Literatur in verschiedene Arten und Unterarten eingeteilte Bestimmungen anhand einzelner Bilanzposten.
Aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Rückstellungen (provisins) einer Bank oder Versicherung, im Zuge von Basel-II im einzelnen festgelegt.
Siehe Acid Ratio, Anleihe-Spread, Börsenliquidität, CAMELS, Endogenitäts-Prinzip, Geldschöpfung, Liquiditätsposition, Liquiditätsprämien-Theorie, Liquiditätsquote, M1, Monetäres Finanzinstitut, Quick-Ratio, Solvabilität, Solvency-II, Solvenzaufsicht, Zentralbankgeld, Zwischenparken. ­
Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2007, S. 16 f. (höhere Liquiditäts-Präferenz führt zu einer höheren Bargeldquote).

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