Lohndrift
Lohndrift (wage-drift)
Das Auseinanderklaffen des tariflich vereinbarten Lohns (Tarif-Verdienst) mit dem tatsächlichen Lohn (Effektiv-Verdienst). - Manchmal wird nur der Prozess der Spreizung als Lohndrift bezeichnet, und der Zustand dann Lohnspanne (wage range) genannt.
Siehe Arbeitnehmerentgelt pro Kopf, Arbeitskosten, Arbeitslosenquote, Balassa-Samuelson-Effekt, Fringe Benefits, Index der Tarifverdienste, Lohnstückkosten, Zwei-Säulen-Prinzip.
Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 36 ff. (Entwicklung des Lohndrifts im Euro-Währungsgebiet seit 1996).
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