Lotsengeld
Lotsengeld (pilotage)
Beim Ein- und Auslaufen von Häfen bzw. gefährlichen Küstenabschnitten besteht für Schiffe oftmals die Pflicht, einen Lotsen (Piloten; pilot) an Bord zu nehmen. Die Schiffseigner haben dafür eine behördlich festgelegte Abgabe zu entrichten; siehe § 621 HGB.
Siehe Hafengeld, Ladegeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Mützengeld, Schleusengeld.
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