Mühl(en)geld
Mühl(en)geld (mill fee; grinding impost)
1 Früher von den gewerblichen Betreibern einer Mühle in Bargeld zu entrichtende Abgabe (Wasserzins). Bäche galten als Staatseigentum, und die Nutzung des Wassers durch Betriebe war daher gebührenpflichtig.
2 Beim Mahlen von Getreide in einer Mühle (gleich welcher Antriebsart) zu zahlender Betrag (Mühlakzise, Mahlsteuer).
Siehe Ärariengeld, Brückengeld, Chausseegeld, Dienstgeld, Dispensationsgeld, Fährgeld, Hammelgeld, Heeresgeld, Hochzeitstischgeld, Kindergeld, Kohlengeld, Kurmutgeld, Octroi, Schleusengeld, Schmiergeld, Torgeld, Ungeld, Wägegeld, Wassergeld, Zunftgeld.
0 mal gesucht, 1289 mal gelesen
