Marktgeld

Marktgeld (market fee)

Abgabe in Bargeld eines Händlers oder Bürgers an den Marktherren (Landesfürst, König, Stadtverwaltung) für das Recht, Waren auf dem Markt feilbieten zu dürfen; entweder ­ als (nach der jeweiligen Lage auf dem Marktplatz gestaffel-

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