Marktgeld
Marktgeld (market fee)
Abgabe in Bargeld eines Händlers oder Bürgers an den Marktherren (Landesfürst, König, Stadtverwaltung) für das Recht, Waren auf dem Markt feilbieten zu dürfen; entweder als (nach der jeweiligen Lage auf dem Marktplatz gestaffel-
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