Matrikularbeiträge

Matrikularbeiträge (member states contributions)

In der Regel nicht zweckgebundene und aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestrittene Zahlungen nachgeordneter an übergeordnete öffentliche Verbände; besonders im föderal gegliederten Bundesstaat die Zahlungen der Gliedstaaten an den Zentralstaat. ­
In früherer Zeit auch nichtgeldliche Leistungen (wie vor allem Truppen, Kriegsmaterial, Verpflegung) an den Zentralstaat, und in Deutschland in Bezug auf die Verfassungsgeschichte und Finanzgeschichte von grosser Bedeutung.

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