Mindest-Überwachungsanforderungen

Mindest-Überwachungsanforderungen (minimum control requirements)

Aufsichtsrechtlicher Begriff in Zusammenhang bankinterner Überwachungssysteme. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen setzte 1995 solche Standards für das interne Kontrollsystem im Bereich der Handelsgeschäfte (intern MaH genannt) und 2000 für die Innenrevision (intern MaIR genannt) in Kraft. ­
Siehe Compliance, Regel 404, Sonderprüfungen.

2 mal gesucht, 1350 mal gelesen