Mindestreserve-Soll

Mindestreserve-Soll (required minimum reserve)

Bei der EZB wird die Höhe der zu hinterlegenden Mindestreserve (das Mindestreserve-Soll) eines jeden Instituts zunächst errechnet, indem auf den Betrag der reservepflichtigen Verbindlichkeiten der Mindestreserve-Satz der entsprechenden Kategorie der Verbindlichkeiten (Mindestreserve-Basis) auf der Grundlage der Bilanzdaten vom Ende eines jeden Kalendermonats angewendet werden. Anschliessend zieht jedes Institut von dieser Grösse einen Freibetrag (von derzeit 100 000 EUR) ab. ­
Vgl. zur Höhe der Sätze den Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Statistik" im jeweiligen Monatsbericht der EZB sowie die "Erläuterungen" am Ende des statistischen Teils.

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