Mistrade

Mistrade (mistrade)

Im Finanzmarkt ein Geschäftsabschluss, der durch die irrtümliche Eingabe von Aufträgen zustande kommt und rückgängig gemacht werden kann. ­
Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 67 (Beschwerden über undurchsichtige Mistrade-Regelungen). ­
Siehe Definitiver Kauf, Übertragung, endgültige.

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