Mitarbeiter mit besonderen Funktionen
Mitarbeiter mit besonderen Funktionen (employees with special functions)
Darunter verstehen die Aufsichtsbehörden Angestellte, die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben regelmässig Informationen erhalten, die geeignet sind, die Marktverhältnisse im Wertpapierhandel sowie im Handel mit Derivaten erheblich zu beeinflussen.
Siehe Abschottung, Chinese Wall, Corporate Governance, Insider, Insider-Meldepflicht, Mitarbeiterleitsätze, Need-to-know-Prinzip, Nominee, Organkredite, System Securities Watch Applicaion (SWAP), Verhaltenskodex.
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