Nachweismakelei
Nachweismakelei (detection brokerage)
Die Empfehlung an Anleger, bestimmte Finanzinstrumente zu erwerben und Benennung eines Verkäufers. Dies gilt als eine Unterart der Anlage-Vermittlung und bedarf der Erlaubnis.
Siehe Anlageberatung, Beratung, Marktmissbrauchs-Richtlinie.
Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 199 f. (strittige Rechtsfragen).
6 mal gesucht, 351 mal gelesen
