Namenspapier

Namenspapier (registered security)

Urkunde, die für die Übertragung des verurkundeten Rechts unentbehrlich ist. Dazu gehören ­ die Rektapapiere (Namenspapiere im engeren Sinne); diese lauten grundsätzlich auf eine bestimmte, in dem Papier mit Namen bezeichnete Person und können bloss durch Abtretung und Übergabe oder durch Erbgang übertragen werden und ­ Orderpapiere, die auf eine bestimmte Person oder an deren Order lauten; sie werden durch Indossament übertragen. ­
Siehe Aktie.

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