Nonaffektations-Prinzip
Nonaffektations-Prinzip (principle of general budget-appropriation)
In der Finanzwirtschaft der Staaten der Grundsatz, dass öffentliche Einnahmen nicht an bestimmte Ausgabenzwecke gebunden werden dürfen. In Deutschland ist eine Zweckbindung haushaltsrechtlich in einigen Fällen (etwa: Kraftfahrzeugsteuer) erlaubt. - Das Nonaffektations-Prinzip soll dem Parlament und dem Finanzminister einen breiten Entscheidungs- und Handlungsspielraum sichern.
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